Restitutionsklage

Die Restitutionsklage ( ZPO § 580 ) ist eine Unterart der Wiederaufnahmeklage mit dem Zweck ein rechtswirksames Urteil zu beseitigen und eine neue Entscheidung herbei zu führen.

Dem § 580 ZPO wurde der Punkt 8 hinzugefügt, das eine Klage auch wegen Verletzung der Menschenrechte, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese festgestellt hat, möglich ist