üble Nachrede - § 186 StGB

Die üble Nachrede führt unter Umständen zu einer Strafrechtlichen Verfolgung nach § 186 StGB. Allerdings wird eine Einzelfall Abwägung der Rechte vorgenommen, denn die Höchstrichterliche Rechtssprechung ist eindeutig zur Meinungsfreiheit ( Art. 5 GG, Art. 10 EMRK ) hin gewandt.

Die Bewertung ist stets im Gesamtkontext zu sehen und eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinen Persönlichkeitsrecht durch zu führen.

Ist eine Trennung von wertenden und tatsächlichen Aspekten einer Äußerung nicht sinnentstellend möglich, muß die Äußerung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutz insgesamt als wertende Meinungsäußerung angesehen werden. So bewertete ich konkreten Fall das BVerfG die Bezeichnung einer Person als “Spanner” als Wertung, die dem Beweis nicht zugänglich ist. Urteil des BVerfG 29.06.2016 - 1 BvR 2732/15

So hat z.B. jemand anderes behauptet, “Der Polizist habe wohl zu lange in der Sonne gestanden oder ganz einfach dort mitgefeiert.” da er der Ansicht war, das Verhalten des Polizist sei nicht normal.

Ein Beschwerdeführer der sich “im Kampf ums Recht” befand, durfte dabei auch “starke und eindringliche Ausdrücke” benutzen um seine Rechtsposition zu unterstreichen. Urteil des BVerfG 29.02.2012 - 1 BvR 2883/11

 

Urteil des BVerfG 28.07.2014 - 1 BvR 482/13

Urteil des BVerfG 28.09.2015 - 1 BvR 3217/14

Selbst in der Öffentlichkeit geäußerte Meinungen, sind gemäß dem Verfassungsgericht z.B. 1 BvR 11/20 von der Meinungsfreiheit gedeckt, so stellten die Richter fest, dass die Urteile der unteren Gerichte im Ergebnis die BEdeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit im öffentlichen Meinungskampf verkennen.

Auch mit scharfen Äußerungen dürfen Meinungen und Beiträge geäußert werden, so die Richter zutreffend.


Es ist ein Jammer, dass inteligente Menschen sich damit beschäftigen müssen, Zeit mit Dummen zu verschwenden.

Denn leider gibt es Leute, die die Wahrheit nicht akzeptieren können, da sie ihnen nicht in das Weltbild passt. Sie verteidigen lieber die Lüge und verspotten denjenigen, der die Lüge aufzeigt.

Sie wollen sich nur behaupten, sind gleichzeitig von Hass geblendet und jegliche Diskussion wird von Beleidigungen geblendet.

Sehr häufig sind es diejenigen die bewusst unwahr einen Strafantrag wegen angeblicher Beleidigung stellen.